Verwaltungslehrgang I
Der Verwaltungslehrgang I ist eine berufliche Weiterbildungsmöglichkeit und gewissermaßen die „Grundausbildung“ für eine Verwaltungstätigkeit. Nach dem erfolgreichen Abschluss ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 9a TVöD möglich und ist mit der Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten gleichwertig.
Aufbau des Lehrgangs/Lehrgangsdauer:
Der Verwaltungslehrgang I wird berufsbegleitend in Teilzeitform durchgeführt. Die Lehrgangsdauer beträgt ca. 2 Jahre und endet mit dem Abschluss „Verwaltungsfachkraft“.
Aufnahmevoraussetzungen:
Sofern keine Prüfungspflicht vorliegt, kann der Verwaltungslehrgang I nach einer Beschäftigungszeit von 1 Jahr besucht werden. Weitere Zulassungsvoraussetzungen bestehen nicht. Die Anmeldungen erfolgen durch die Arbeitgeber.
Lehrgangsinhalte:
Etwa zwei Drittel der Lehrgangsinhalte bilden eine juristische Ausbildung im Allgemeinen Verwaltungsrecht, dem besonderen Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht und Privatrecht. In etwa einem Viertel der Lehrgangszeit erfolgt der Unterricht im Bereich des öffentlichen Finanzwesens. Inhalte in den Bereichen Wirtschaft und Organisation runden die Inhalte ab.
Stoffgliederungsplan des Verwaltungslehrgangs I
Verwaltungslehrgang II
Der Verwaltungslehrgang II ermöglicht Tarifbeschäftigten den beruflichen Aufstieg im Verwaltungsbereich bis zur Entgeltgruppe E 12 TVöD. Der Verwaltungslehrgang II schließt eine Lücke, da es für Tarifbeschäftigte keine Berufsausbildung analog zur Beamtenlaufbahn zum III. Einstiegsamt gibt.
Aufbau des Lehrgangs/Lehrgangsdauer:
Der Verwaltungslehrgang II hat eine Laufzeit von etwa 2,5 Jahren und schließt mit der Berufsbezeichnung „Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt“ ab. Ebenso wie der Verwaltungslehrgang I wird auch dieser Lehrgang berufsbegleitend II durchgeführt.
Aufnahmevoraussetzungen:
Für den Besuch des Verwaltungslehrgangs II ist eine einschlägige dreijährige Berufsausbildung (z. B. als Verwaltungsfachangestellte/-r) oder der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I erforderlich. Der Bezirkstarifvertrag regelt noch eine zusätzliche Beschäftigungszeit (2 Jahre) und eine Wartezeit, die von der Abschlussnote der Berufsausbildung oder des Verwaltungslehrgangs I abhängig ist.
Lehrgangsinhalte:
Ähnlich wie im Verwaltungslehrgang I liegt der Schwerpunkt der Unterrichtsinhalte im Bereich allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht und Privatrecht. Daneben bilden mit gleichen Stundenanteilen das Finanzwesen und Wirtschaft und Organisation weitere Schwerpunkte.
Stoffgliederungsplan des Verwaltungslehrgangs II